der Schneidstube
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Daniela Meisenzahl
Schneidstube
Große Maingasse 7a
63927 Bürgstadt
– nachfolgend „Schneidstube“ –
und dem jeweiligen Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
persönliche Auftragserteilung vor Ort
schriftliche oder elektronische Beauftragung
Terminvereinbarung mit anschließender Annahme des Auftrags
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Auftrag von der Schneidstube angenommen wird.
Die Schneidstube erbringt insbesondere:
Änderungsarbeiten
Anpassungen von Braut-, Abend- und Festmode
Reparaturen
Maßanfertigungen
Stickarbeiten
Die Leistungen erfolgen individuell nach Absprache.
Handwerklich bedingte geringfügige Abweichungen (z. B. Maßtoleranzen) stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich sind.
Die Schneidstube arbeitet mit verschiedenen Braut- und Mode-Fachgeschäften zusammen.
Diese Zusammenarbeit dient ausschließlich der organisatorischen Abstimmung und Terminvereinbarung.
Es besteht jedoch keine gesellschaftsrechtliche, wirtschaftliche oder rechtliche Verbindung zwischen der Schneidstube und den jeweiligen Fachgeschäften.
Insbesondere gilt:
Die Schneidstube ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen.
Verträge über Änderungsleistungen kommen ausschließlich zwischen der Schneidstube und dem Kunden zustande.
Das jeweilige Fachgeschäft ist nicht Vertragspartei des Änderungsvertrags.
Eine Haftung der Fachgeschäfte für Leistungen der Schneidstube ist ausgeschlossen.
Ebenso haftet die Schneidstube nicht für Leistungen oder Produkte der Fachgeschäfte.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung bei Abholung der Ware sofort fällig.
Zahlungsmöglichkeiten:
Barzahlung
EC-Kartenzahlung
Überweisung (nach Vereinbarung)
Bei Maßanfertigungen oder umfangreichen Änderungen kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
Fertige Arbeiten sind innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen.
Erfolgt keine Abholung innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung und mindestens einer Benachrichtigung, ist die Schneidstube berechtigt, die Ware einzulagern oder nach weiterer angemessener Frist zu verwerten oder zu entsorgen.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die Schneidstube haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Schneidstube nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Für Schäden an besonders empfindlichen, vorgeschädigten oder vom Kunden ausdrücklich auf Risiko übergebenen Textilien wird keine Haftung übernommen, sofern der Kunde hierauf hingewiesen wurde.
Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abholung anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln besteht zunächst ein Anspruch auf Nachbesserung.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die erbrachte Leistung bzw. das bearbeitete Kleidungsstück im Besitz der Schneidstube, soweit dies rechtlich möglich ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Schneidstube.